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In unserer Auktion legen wir größten Wert auf die bestmögliche Qualität. Diese reicht von der Authentifizierung der uns angebotenen Exponate, über die fachgerechte Klassifizierung und Beschreibung im Katalog, bis hin zur zuverlässigen Abwicklung der Auktion. 


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Versteigerungsbedingungen der Wetzlar Camera Auctions GmbH


1/ Allgemeines


a/ Die Versteigerung der Wetzlar Camera Auctions GmbH (nachfolgend WCA genannt) erfolgt freiwillig durch den/die Auktionator/in, der/die als Vertreter/in von WCA handelt. Die Versteigerung erfolgt in fremdem Namen und für fremde Rechnung der Auftraggeber (Vermittlung zwischen Einlieferer und Käufer). 


b/ Die Versteigerung erfolgt in Euro und auf der Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen, die im Auktionskatalog, im Internet und mittels sichtbarem Aushang während der Vorbesichtigung und während der Auktion veröffentlicht werden. Durch die Abgabe eines Gebots (schriftlich, telefonisch oder persönlich) erkennt der Käufer diese Versteigerungsbedingungen als verbindlich an. Dies gilt auch dann, wenn er sich vertreten lässt. Die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen ist auch dann maßgebend, wenn sie in andere Sprachen übersetzt worden sind.


2/ Katalog und Vorbesichtigung


a/ WCA erstellt über die zur Versteigerung kommenden Gegenstände einen Katalog, der in gedruckter Form und digital veröffentlicht wird und in Lose unterteilt ist. Alle darin getätigten Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben und dienen ausschließlich der Information, sie werden nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und enthalten keine Garantien im Rechtssinne. Es handelt sich um unverbindliche Meinungsäußerungen und auf keinen Fall um zugesicherte Eigenschaften. Die Angaben basieren auf den Angaben des Einlieferers und einer darauf aufbauenden sorgfältigen Prüfung durch WCA. Sollten Sich einzelne oder alle Angaben als falsch erweisen, wird die Haftung von WCA nach Maßgabe der Klausel Haftungsausschluss (Ziffer 7/) eingeschränkt. 

b/ Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Alle Gegenstände sind gebraucht und entsprechen insbesondere nicht mehr den technischen Prüfanforderungen der Hersteller sowie den heute geltenden gesetzlichen Sicherheitsstandards. Für Sicherheit und Funktionsfähigkeit elektrischer und elektronischer Geräte übernimmt WCA keine Haftung, sie sind ausdrücklich nicht geprüft. Schmiermittel und andere an den Geräten verarbeitete Werkstoffe unterliegen der Alterung, alle Materialien – auch optische Gläser – können einer Korrosion und Alterungsprozessen unterliegen. All dies kann zur Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit der zur Versteigerung kommenden Waren führen. Ihr dadurch bedingter tatsächlicher Erhaltungszustand zum Zeitpunkt der Versteigerung ist vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des §434 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die auf den Bildern im Katalog wiedergegebenen Farben müssen nicht den tatsächlichen Farben entsprechen. Die im Katalog ausgewiesenen Schätzpreise sind lediglich Anhaltspunkte für den Verkehrswert der Gegenstände.


c/ WCA ist berechtigt, Katalogangaben durch Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich vor Ausruf des Loses zu ergänzen oder zu berichtigen.


3/ Versteigerung


a/ WCA bestimmt Zeit und Ort der Versteigerung und ist berechtigt, diese zu ändern, auch wenn der Katalog bereits veröffentlicht ist.


b/ Gebote werden nur anerkannt, wenn sie unter einer Bieternummer abgegeben werden, die von WCA erteilt wird. Unbekannte Bieter müssen sich spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung mit dem von WCA zur Verfügung gestellten Anmeldeformular für die Erteilung einer Bieternummer anmelden. WCA ist berechtigt, Bankreferenzen zu fordern und Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ein Anspruch auf Erteilung einer Bieternummer besteht nicht.


c/ Der Ausrufpreis der einzelnen Lose wird durch den/die Auktionator/in bei Aufruf des Loses in Euro festgelegt. Gesteigert wird um jeweils etwa 10% des vorangegangenen Gebots, sofern durch den/die Auktionator/in nicht etwas Abweichendes festgelegt wird. Er/sie ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen oder zurückzuziehen und von der im Katalog festgelegten Reihenfolge abzuweichen.


d/ Gebote können persönlich am Ort der Versteigerung, schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden und beziehen sich stets auf den Zuschlagpreis. Aufgeld, etwaige Umlagen und Umsatzsteuer sind im abgegebenen Gebot nicht enthalten und kommen hinzu und beziehen sich stets auf den Zuschlagpreis, der sich als Bruttopreis versteht. Aufgeld, etwaige Umlagen und die darauf berechnete Umsatzsteuer sind im abgegebenen Gebot nicht enthalten und kommen hinzu. Der vom Käufer zu entrichtende Gesamtpreis bestimmt sich nach Maßgabe der Ziffer 5/.

aa/ Gebote am Ort der Versteigerung werden unter Verwendung der Bieternummer abgegeben. Soll das Gebot für einen Dritten abgegeben werden, so geschieht dies nur, wenn der Vertreter mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung eine auf ihn lautende Vollmacht im Original vorlegt. Geschieht dies nicht, erfolgt der Zuschlag zugunsten der anwesenden Person am Ort der Versteigerung.


bb/ Schriftliche Gebote können bis 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung auf dem von WCA zur Verfügung gestellten Formular abgegeben werden. Das Formular ist mit allen als notwendig gekennzeichneten Angaben auszufüllen und zu unterschreiben. Mit seiner Unterschrift erkennt der Bieter die Einbeziehung der Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an und beauftragt WCA, seine Gebote nach seinen Weisungen für ihn abzugeben. Dabei nimmt WCA das schriftliche Gebot nur in der Höhe in Anspruch, die dazu erforderlich ist, ein anderes Gebot zu überbieten. Gehen mehrere gleich hohe schriftliche Gebote ein, hat das schriftliche Gebot den Vorrang, das zeitlich früher eingegangen ist. WCA ist berechtigt, schriftliche Gebote unverzüglich zurückzuweisen. WCA haftet nicht für den Zugang schriftlicher Gebote.


cc/ Die Abgabe von telefonischen Geboten kann bis 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung auf dem von WCA zur Verfügung gestellten Formular beantragt werden. Das Formular ist mit allen als notwendig gekennzeichneten Angaben auszufüllen und zu unterschreiben. Mit seiner Unterschrift erkennt der Bieter die Einbeziehung der Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an und beauftragt WCA, ihn bei Aufruf derjenigen Lose, bei denen er telefonisch mitbieten möchte, auf der im Formular angegebenen Telefonnummer anzurufen. Das telefonische Gebot wird während der Versteigerung von einem Mitarbeiter von WCA, der im Saal anwesend ist, entgegengenommen und unter Berücksichtigung der Weisungen des Bieters während der Versteigerung unter dessen Bieternummer abgegeben. Telefonate können zu Beweiszwecken aufgezeichnet werden und werden, sofern sie zum Beweis nicht benötigt werden, drei Monate nach Auktionsende gelöscht; hiermit erklärt sich der telefonische Bieter ausdrücklich einverstanden. WCA haftet nicht für technische Probleme, insbesondere nicht für den Verbindungsaufbau.


dd/ Gebote über das Internet sind ausschließlich über die von WCA beauftragten Dienstleister (LiveAuctioneers und gegebenenfalls andere Anbieter) zu deren Bedingungen möglich. Der Bieter erkennt mit der Anmeldung bei den Dienstleistern zur Auktion von WCA die Einbeziehung der Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an. WCA behandelt die über das Internet während der Auktion abgegebenen Gebote wie Gebote aus dem Saal.


e/ Ein Vertrag kommt durch Zuschlag des/der Auktionator(s)/in zustande. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird und verpflichtet den Bieter zur Abnahme des ersteigerten Loses und Zahlung des Kaufpreises (Ziffer 5/). Der/die Auktionator/in hat das Recht, Gebote abzulehnen oder den Zuschlag zu verweigern, insbesondere dann, wenn wichtige Gründe in der Person des Ersteigerers vorliegen, etwa bekannte Unzuverlässigkeit des Ersteigerers oder der mangelnde Nachweis der erforderlichen Bonität im Vorfeld der Versteigerung. In diesen Fällen bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot wirksam. Der/die Auktionator/in hat ferner das Recht, einen Zuschlag zurücknehmen und das Los innerhalb der Auktion neu auszubieten, wenn er ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen hat oder Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel in Verbindung mit dem Zuschlag bestehen. Macht der/die Auktionator/in von diesem Recht Gebrauch, wird der bereits erteilte Zuschlag unwirksam. Geben mehrere Bieter Gebote in gleicher Höhe ab, so hat das zeitlich früher angenommene Gebot den Vorrang.


f/ Die Gefahr der Verschlechterung des ersteigerten Gegenstands und seines zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe des Gegenstands auf den Käufer, dessen Vertreter oder einen beauftragten Spediteur über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät. Nach Verzugseintritt werden für die Lagerung des ersteigerten Gegenstands Lagerkosten nach ortsüblichen Sätzen berechnet. Weiterhin wird eine Versicherung für den ersteigerten Gegenstand auf Kosten des Käufers abgeschlossen.


4/ Nachverkauf


Sollten Gegenstände in der Versteigerung nicht verkauft werden, können die Gegenstände vier Wochen nach Ende der Auktion im Wege des Nachverkaufs erworben werden. Dabei gilt der Nachverkauf als Teil der Versteigerung. Der Vertrag kommt dabei mit Annahme des Gebotes durch WCA zustande. Im Übrigen gelten die Versteigerungsbedingungen entsprechend.


5/Kaufpreis, Zahlung und automatischer Verzugseintritt


a/ Der Kaufpreis (der vom Käufer zu entrichtende Gesamtbetrag) setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, der im Namen und für Rechnung des Verkäufer vereinnahmt und an diesen weitergeleitet wird, einem Aufgeld (in Form einer Provision) in Höhe von 21,01%, errechnet aus dem Zuschlagspreis, und der auf das Aufgeld erhobenen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 19%). Sofern das höchste Gebot über die von WCA beauftragten Dienstleister im Internet (LiveAuctioneers und gegebenenfalls andere Anbieter) zu deren Bedingungen abgegeben wird, so erhöht sich das Aufgeld entsprechend um die vom Dienstleister berechneten Gebühren (bei Geboten über LiveAuctioneers derzeit 5%; in diesem Fall beträgt das Aufgeld 26,01% zuzüglich der auf das Aufgeld erhobenen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 19%)). Bei dem Zuschlagpreis handelt es sich um einen Bruttopreis, Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis wird nicht gesondert erhoben. Sofern auf den Zuschlagspreis Umsatzsteuer anfällt, gilt sie als bereits im Zuschlagspreis enthalten. Einlieferer und Käufer sind für die ordnungsgemäße Versteuerung selbst verantwortlich.


b/Mehrwertsteuer auf das Aufgeld wird nicht erhoben, wenn die Waren durch ausländische Unternehmen für deren Unternehmen innerhalb der EU erworben werden und diese bei Beantragung und Erhalt ihrer Bieternummer ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben haben. WCA behält sich die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor. Die nachträgliche Berücksichtigung, insbesondere eine Korrektur nach Rechnungsstellung, ist nicht möglich. Keine Umsatzsteuer auf das Aufgeld wird ferner erhoben, wenn die Waren durch den beauftragten Spediteur mittels eines ordnungsgemäßen Ausfuhrverfahrens in Länder außerhalb der EU geliefert werden und WCA (als Anmelder) Beteiligte dieses Verfahrens im Namen des Käufers (als Ausführer) ist. Bei ausländischen Käufern aus Ländern außerhalb der EU kann die ggf. vom Käufer auf das Aufgeld gezahlte Umsatzsteuer erstattet werden, wenn der Nachweis der Ausfuhr durch amtlichen Ausfuhrnachweis in Staaten außerhalb der EU fristgerecht erbracht wird. Im Ausland anfallende Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und Zölle hat der Käufer zu tragen. Die vorgenannten Regelungen zur Umsatzsteuer entsprechen dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung und der Praxis der Finanzverwaltung. Änderungen sind nicht ausgeschlossen, WCA ist bis zum Erreichen der Verjährungsgrenze insoweit zur Nachberechnung berechtigt.


c/ Sollte WCA zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) Abgaben zu entrichtenden haben, so sind diese ebenfalls vom Käufer zu tragen (in der Regel ab 4% der Zuschlagssumme zzgl. der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe) und werden diesem gesondert in Rechnung gestellt.


d/ Bei besonders mit einem Stern gekennzeichneten Losen handelt es sich um Waren, die gemäß Art. 210 Buchstabe c) UZK vorübergehend zum Zwecke der Versteigerung in die EU eingeführt worden sind. Sofern diese Waren nach Zuschlag im Gebiet der Europäischen Zollunion verbleiben, so werden Einfuhrabgaben (Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und andere für eingeführte Waren zu erhebende Verbrauchsteuern) fällig, die vom Käufer zu tragen sind und deren Höhe sich wahrscheinlich aus dem Kaufpreis zzgl. anfallender Versandkosten sowie aller Kaufnebenkosten errechnen. Zollschuldner (d.h. Schuldner von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und andere für eingeführte Waren zu erhebende Verbrauchsteuern) ist der Käufer. Auf Wunsch des Käufers vermittelt WCA einen Dienstleister, der bei der zollrechtliche Abwicklung behilflich ist.


e/ Der Kaufpreis (Ziffer 5/a/) sowie gegebenenfalls die Folgerechte sind fällig mit dem erteilten Zuschlag. Saalbieter geraten in Verzug, wenn sie nicht im Anschluss an die Auktion in bar oder per landeszentralbankbestätigtem Scheck bezahlen. Der Kaufpreis ist in Euro zu entrichten. Nicht landeszentralbankbestätigte Schecks und andere unbare Zahlungen, sowie Zahlungen durch EC- und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Bei Zahlungen abwesender Käufer in bar, per landeszentralbankbestätigtem Scheck oder per Banküberweisung wird ein Zahlungsaufschub von 14 Tagen nach Rechnungsstellung gewährt. Eine Begleichung des Kaufpreises durch Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Kursrisiko sowie alle Bankspesen trägt bei Zahlung in ausländischer Währung der Käufer. Irrtum, Nachprüfung und eventuelle Berichtigung der Rechnungen vorbehalten. 


f/ Wird der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung nicht beglichen, tritt Verzug ein. Ab diesem Zeitpunkt ist auf die fällige Gesamtsumme ein Verzugszins von 12 % p.a. zu zahlen. Verbrauchern ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der Verzugszinssatz ist. Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere für Versicherung und Einlagerung bei Dritten bleiben vorbehalten. Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises mehr als 42 Tage im Verzug, ist WCA berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist das Gebot aufzuheben und, auch im Namen des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten. Damit erlöschen die Rechte des Käufers an den Gegenständen. WCA ist nach Aufhebung des Gebotes und Rücktritt vom Vertrag berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, der sich insbesondere aus dem entgangenen Entgelt von WCA (Vermittlungsprovision und Aufgeld, jeweils zzgl. Umsatzsteuer) sowie weiterer, mit der Aufhebung des Gebotes und des Rücktritts in Verbindung stehender Kosten ergibt. Gegebenenfalls bestehende Ansprüche des Auftraggebers gegen den Käufer bleiben in diesem Fall unberücksichtigt und werden vom Auftraggeber selbstständig geltend gemacht. WCA ist ferner berechtigt, den Käufer, der sich im Verzug befindet, von künftigen Versteigerungen auszuschließen.


g/ WCA ist nicht berechtig und verpflichtet, Gegenstände vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge (Kaufpreis, Aufgeld, Umsatzsteuer, Folgerechte, Einfuhrabgaben etc.) an den Käufer oder beauftragte Dritte herauszugeben.


6/ Bestimmung des Leistungsortes und Ausfuhrgenehmigung


a/ Der ersteigerte Gegenstand ist vom Käufer, durch eine schriftlich bevollmächtigte Person oder eine vom Käufer beauftragte Spedition am Ort der Versteigerung oder der Geschäftsräume von WCA abzuholen. Auf Wunsch, Kosten und Gefahr des Käufers vermittelt WCA den Versand der ersteigerten Waren.


b/ Beauftragt der Käufer WCA mit der Vermittlung des Versandes, ermächtigt der Käufer WCA, dem Spediteur allein die zur Durchführung des Transportes und der Abwicklung des Kaufes erforderlichen Daten mitzuteilen.


c/ Bei der Ausfuhr aus dem Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union ist gegebenenfalls eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich (Verordnung (EG) Nr. 116/2009 bzw. Verordnung (EG) Nr. 338/97 für Objekte mit geschützten Materialen wie Elfenbein, Schildpatt, Waranleder u.a. sowie Regelungen des nationalen Rechts), die der Käufer beantragen muss. Ausfuhrgenehmigungen werden nur unter strengen Bedingungen erteilt. WCA ist bei der Abwicklung gerne behilflich, haftet aber für die Möglichkeit der Ausfuhr nicht.


7/ Haftungsausschluss und Verkürzung der Verjährung für Mängelansprüche


a/ Verschuldensunabhängige Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung) des Käufers werden ausgeschlossen. WCA haftet für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung. Darüber hinaus haftet WCA, wenn sie ihre vertragswesentlichen Pflichten zumindest fahrlässig verletzt hat. Das sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dazu zählen insbesondere die sorgfältige Erstellung des Katalogs und die Prüfung der eingelieferten Gegenstände. Für sonstige Schäden haftet WCA nur bei einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Diese Klausel gilt auch für eine Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von WCA und für deren Haftung. 


b/ Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Übergabe der ersteigerten Waren. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät. Von diesen Regelungen unberührt bleibt die Verjährung für die Haftung bei zumindest grob fahrlässigem Handeln und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Klausel gilt auch für eine Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von WCA und für deren Haftung. Ansprüche des Käufers gegen den Einlieferer bleiben unberührt.


c/ Ansprüche des Käufers gegen den Einlieferer bleiben von dem vorstehenden unberührt.


8/ Datenschutz


a/ Kundendaten werden elektronisch verarbeitet und zur Durchführung und Abwicklung der erteilten Aufträge, für etwaige Rückfragen und zur Kundenpflege gespeichert und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften behandelt. Es wird insoweit auf die Datenschutzerklärung von WCA verwiesen, die jederzeit (auch elektronisch) eingesehen werden kann.


b/ Durch formlose Mitteilung auf elektronischem oder postalischem Wege kann der Kunde jederzeit der Verarbeitung und Speicherung seiner Daten, insbesondere zu Marketingzwecken, widersprechen. Die Mitteilung ist zu richten an Wetzlar Camera Auctions GmbH, Domplatz 6, 35578 Wetzlar oder per Email an E-Mail: info@wetzlarcameraauctions.com


9/ Schlussbestimmungen


a/ Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wetzlar, soweit diese vereinbart werden können. Das Abkommen der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.


b/ Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge (§§ 312b - 312d BGB) finden keine Anwendung. c/ Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

Informationen für Bieter


Berechnung des Aufgeldes

Die Berechnung des Aufgeldes ist in den Versteigerungsbedingungen unter Ziffer 5/ geregelt. Wir bitten um Beachtung!

Beschreibung der Lose im Katalog
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Versteigerungsbedingungen.

Zustandsbeschreibung

Die Klassifizierung des angegebenen Zustandes spiegelt die persönliche Meinung der Wetzlar Camera Auctions GmbH wider und dient ausschließlich der Information. Die Klassifizierungen werden nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und enthalten keine Garantien im Rechtssinne.

In jedem Fall empfiehlt die Wetzlar Camera Auctions GmbH eine persönliche Besichtigung der angebotenen Lose.

Weitere Informationellen entnehmen Sie bitte unseren Versteigerungsbedingungen.

A - Wie Neu
B - Altersübliche Gebrauchsspuren
C - Stärkere Gebrauchsspuren
D - Sehr starke Gebrauchsspuren / teilweise ohne Funktion

Komplette Skala: A; A/A-; A-; A/B; B/A; B+; B; B-; B/C; C/B; C+; C; C-; C/D; D/C; D.
Versteigerungsbedingungen der Wetzlar Camera Auctions GmbH herunterladen
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